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Das Umrüsten von Einkreis- auf Zwei- kreisbremsanlagen kann akzeptiert werden. Der Umbau von Trommel- auf Scheibenbremsen ist nur dann positiv zu begutachten, wenn in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeuges später eine solche Ausrüstung serienmässig war.
Eine Änderung der Pedalanordnung ist erlaubt.

Im Zweifelsfall sollte Rücksprache mit einem Oldtimer-Spezialisten gehalten werden.

Lenkung:
Nachfertigungen von Originallenkrädern sind akzeptabel.

Ein Holzlenkrad ist nur zulässig, wenn es sich dabei um ein Original oder original-
getreuen Nachbau handelt. Keine Moto-lita. Zeitgenössische Sport-oder Sonderlenkräder sind nur möglich, wenn diese wahlweise ab Werk angeboten wurden oder nachweislich aus der Zeit stammen.
Der Umbau auf Servolenkung kann dann akzeptiert werden, wenn es in der Bau- reihe des vorliegenden Fahrzeuges serienmässig diese Ausstattungs-
variante gegeben hat. Darüber hinaus kann auch eine servounterstütze Lenk- anlage aus einem anderen Modell vom gleichen Herseller nachgerüstet werden, die Ausführung des Lenkgetriebes ist dann jedoch beizubehalten.

Reifen und Räder:
Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen.
Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, Dass der StZO entspricht.
Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechen zeitgemässe und mögliche Umrüstung.

Werksfreigebene Umrüstung.
Reifengrösse max. 2 "Nummern" breiter als am Original.
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