Ausnahmen:
Soll ein andere Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muss dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein. Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muss es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StZO zulässigen Motor handel, der bereits vor mindestens 20 Jahre eingebaut worden sein muss.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begut- achten.
In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer- Spezialist zu Rate gezogen werden.
Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein. Ein Umbau ohne Leistungs- steigerung ist möglich. Offene Ansaug- trichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile bereits im Basisfahrzeug original war.
Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn es sich um die gleiche Bauart handelt oder ein zeitgenössischer Umbau vorliegt.
Bei Nachrüsten mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten abgasrelevanten Bauteile akzeptiert.
Getriebe:
Eine Umrüstung der Getriebeart mittels Automatik-Getriebe ist nur dann möglich, wenn in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeugtys dieses angeboten wurde.
Ansonsten gelten sinngemäss die Aussagen zur Rubrik "Motor".
5.) Bremsen, Lenkung, Reifen, Räder, Auspuffanlage
Bremsen:
Siehe Motor. Es gibt jedoch für einige Vorkriegsfahrzeuge schon seit langer Zeit Umbausätzt von Seilzug- auf Hydraulik- bremsen. Diese sind akzeptabel.