Blech:
Umbauten von Limousine oder Coupé zum Cabrio sind für die Einstufung als Oldtimer nicht möglich. Eine Ausnahme hievon erbigt sich nur, wenn der Umbau mindestens 20 Jahre alt ist oder es diese Version im Offiziellen Angebot des herstellers gegeben hat.
Bei Fahrzeugen mit separatem Rahmen ist Tausch mit Zeittypischer ( identischer)
Karosse möglich, auch wenn sie in jüngerer Zeit hergestellt wurde.
Gfk-Kotflugel oder andere Gfk-Teile werden nur anerkannt, sofern ihr Erscheinungsbild nicht vom Original abweicht und die ersetzten Teile nicht zur Festigkeit des Rahmens beitragen. Eine ganze Karosserie aus Gfk wird jedoch nicht akzeptiert.
Erscheinungsbild:
Das Fahrzeug darf keine äusserlich sichtbaren Unfallschaden haben und keine grösseren Beulen aufweisen. Das fahrzeug muss weitgehenst frei von Rost sein. Generell originales Erscheinungsbild
3.) Rahmen/ Fahrwerk
Rahmen:
Nur originale Rahmen, keine Nachfertig- ungen oder Replikas. Reparaturen nur in fachgerechter Ausführung, keine mehr- fach übereinander geschweissten Bleche.
Der Rahmen darf nicht verbogen oder gebrochen sein. Moderner Korrosions- schutz wird akzeptiert.
Fahrwerk:
Das originalfahrwerk ist gefordert.
Keine Tiefer-oder-Höherlegung.
Keine Verstell-Achsen.
Es dürfen nur Originalfedern oder originalgetreu Ersatzteile Verwenet werden.
4.) Motor und Antrieb
Motor
Es können ausschliesslich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.